Willkommen!

Der Rechtsdienst der Universität Zürich berät, unterstützt und vertritt das Rektorat, die Fakultäten, die übrigen Verwaltungsbereiche der Universität sowie alle Universitätsangestellten bei sämtlichen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Universität stehen.
Er bietet beispielsweise Hilfestellungen bei Vertragsverhandlungen an und kontrolliert Verträge auf ihre juristische Qualität hin. Er stellt Anträge an die leitenden Universitätsgremien und verfasst auch Rekurs- und andere Rechtsschriften zur Wahrung der Interessen der Universität und ihrer Angestellten. Im Rahmen der Universitätsgesetzgebung ist er ausserdem mit der Ausarbeitung von Erlassen beschäftigt.
